Winterdienste

Wie vielleicht bekannt, müssen im Altenburger Land die Gehwege Werktags von 07:00-20:00 und Sonntag u. Feiertags von 08:00-20:00 Uhr freigehalten sein.
Aber wer hat schon Lust und vor allem Zeit jeden Tag zu solchen Zeiten dem Wetter die Stirn zu bieten? Wir Natürlich !!!